[Deutsche GenealogieHome] [Neuigkeiten] [Allg.Hilfe] [Regionale Forschung] [Donauschwaben] [AKdFF-Home]
[German Genealogy Home] [What's New] [General Help] [Regional Research] [Danube Swabians] [AKdFF-Home]
![]()
Goldmühlestraße 30, 71065 Sindelfingen, Germany
Tel: 07031/7937637 (donnerstags und freitags10 - 16 Uhr)
E-Mail: akdff@haus-donauschwaben.de
Satzung des AKdFF § 1 Name und Sitz des Vereins
(1) Der Arbeitskreis donauschwäbischer Familienforscher (AKdFF) ist ein Zusammenschluss von an der Familien- und Stammesgeschichte im Siedlungsraum der Donauschwaben interessierten Personen und soll als Verein in das Vereinsregister eingetragen werden.
(2) Sitz des Arbeitskreises ist Sindelfingen.§ 2 Zweck
(1) Der AKdFF verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabeverordnung.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, sondern die Pflege und Förderung des donauschwäbischen Familien-, Sippen- und Kulturgutes.
(3) Aufgaben des Arbeitskreises sind demnach:
a) Sammlung und Veröffentlichung familiengeschichtlicher Quellen aus dem donauschwäbischen Siedlungsraum,
b) Förderung familiengeschichtlicher Veröffentlichungen,
c) Beratung der Mitglieder bei einschlägigen Arbeiten und Austausch der Forschungsergebnisse,
d) Veranstaltungen von regelmäßigen Zusammenkünften und Vorträgen,
e) Bildung von Forschungsgruppen.§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Arbeitskreises können Einzelpersonen sowie Körperschaften und Vereinigungen durch schriftliche Anmeldung beim Vorstand des Arbeitskreises und Zahlung des Jahresbeitrages werden.
§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Tod, Austritt oder Ausschluss.
(2) Der Austritt kann durch schriftliche Erklärung bis zum 30. September zum Jah-resende erfolgen.
(3) Mitglieder, die mit der Zahlung des Jahresbeitrages mehr als ein Jahr im Rückstand sind und den Beitrag trotz mehrmaliger Mahnung nicht entrichtet haben oder unehrenhaft oder gegen die Belange des Arbeitskreises gehandelt haben, können durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden. Gegen diesen Bescheid hat der Ausgeschlossene binnen eines Monats nach Zustellung das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung, die endgültig entscheidet.§ 5 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 6 Beiträge
Die Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag, der zum 1. April eines jeden Jahres fällig wird.
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Arbeitskreises sind:
a) der geschäftsführende Vorstand,
b) der erweiterte Vorstand,
c) die Mitgliederversammlung.§ 8 Geschäftsführender Vorstand
(1) Der geschäftsführende Vorstand besteht aus:
dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter,
dem Schatzmeister und dem stellvertretenden Schatzmeister,
dem Schriftführer und dem stellvertretenden Schriftführer,
dem Bücherwart und dem stellvertretenden Bücherwart,
dem Personalwart und dem stellvertretenden Personalwart.
(2) Der Vorsitzende und sein Stellvertreter vertreten den AKdFF im Sinne des § 26 des BGB gemeinsam. Alle Vorstandsmitglieder handeln in ihren Bereichen selbstständig und in eigener Verantwortung, jedoch im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden.
(3) Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
(4) Der Vorstand beruft den erweiterten Vorstand sowie alle sonstigen Funktionsträger für ebenfalls vier Jahre.§ 9 Erweiterter Vorstand
(1) Der erweiterte Vorstand, der voll mitbestimmungsberechtigt ist, setzt sich zusammen aus je einem Vertreter aus dem Forschungsgebiet Ungarn, Jugoslawien und Rumänien, einem Vertreter der Forschungshelfer, einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaften und einem Vertreter der Mitglieder. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen oder bei akuten Anlässen mit weitreichenden Entscheidungen von grundsätzlicher Natur.
(2) Auch die Mitglieder des erweiterten Vorstandes handeln in eigener Verantwortung, jedoch im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden.§ 10 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet einmal pro Jahr statt. Der Termin wird vom Vorsitzenden nach Einladung aller Mitglieder in den Forschungsblättern bekanntgegeben.
(2) Auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
(3) Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
a) die Wahl und Abberufung des Vorstandes nach § 8, Absatz (1) sowie weitere folgende Obliegenheiten:
b) Entgegennahme der Tätigkeitsberichte des Vorstandes,
c) Prüfung der Kassenführung durch zwei Kassenführer,
d) die Festsetzung des Jahresbeitrages,
e) Beschlüsse über Satzungsänderungen und Auflösung des Arbeitskreises.
(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Für Beschlüsse ist die einfache Mehrheit, bei Satzungsänderungen jedoch eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
(5) Über die Mitgliederversammlung und deren Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden und Schriftführer zu unterzeichnen ist.§ 11 Rechnungsprüfung
(1) Etwaige Gewinne dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile noch sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Arbeitskreises.
(2) Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Arbeitskreises fremd sind, oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.§ 12 Auflösung
(1) Die Auflösung des Arbeitskreises kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit mindestens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
(2) Bei Auflösung des Vereins wird das Eigentum des AKdFF dem Haus der Donauschwaben (Vermögen und Archiv-bestand) übereignet, das es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.Beschlossen – einstimmig – auf der Mitgliederversammlung am 1. Oktober 1977 in Sindelfingen. Zuletzt geändert am 17. April 1994 und am 14.10.2007 auf der Mitgliederversammlung in Sindelfingen.
„Eintragungsbestätigung /Der Verein wurde heute im Vereinsregister Nr. 1272 beim Amtsgericht Böblingen eingetragen.
Böblingen, den 19. Januar 1995
Urkundenbeamter der Geschäftsstelle des Amtsgerichts“.
(Unterschrift, Name, Stempel)